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Kosten

Beratungshilfe bei geringem Einkommen

Sollten Sie sich eine anwaltliche Erstberatung nicht leisten können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Beratungshilfe. Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie beim Amtsgericht des Ortes beantragen können, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie mich mit diesem Beratungshilfeschein aufsuchen, entsteht nur eine Gebühr von 10,00 EUR, welche Sie selbst bezahlen müssen, die weiteren Gebühren zahlt in diesem Falle der Staat.

 

Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen

Sofern Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind die Kosten für einen Prozess aufzubringen und der Prozess nicht mutwillig geführt wird, kommt die so genannte Prozesskostenhilfe für Sie in Betracht. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Unterstützung, die auch dann eintritt, wenn Sie den Prozess verlieren. Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten des gegnerischen Anwaltes.

 

Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, hole ich gern die Deckungszusage (das heißt die Zusage Ihrer Versicherung, die Kosten zu übernehmen) bei der Versicherung ein. Bitte teilen Sie mir zu diesem Zweck Ihre Versicherungsvertragsnummer und die Anschrift der Versicherung mit. Nötigenfalls setze ich Ihre Interessen auch gegen Ihre Versicherung durch.




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Zuletzt bearbeitet am Montag, den 14.Sep.09
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