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Kronzeugenregelung im Strafrecht
Das 43.Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches tritt am 01.09.2009 in Kraft. Nach dieser neuen Strafzumessungsregelung können Richter bei Straftätern, die Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von anderen schweren Straftaten leisten, die Strafe mindern oder ganz von Strafe absehen. Voraussetzung hierfür ist ein frühzeitige Aussage; eine Aussage nachdem der Sachverhalt ausermittelt ist, reicht nicht aus, um unter die Kronzeugenregelung zu fallen. In der organisierten Kriminalität, im Betäubungsmittelstrafrecht und im Terrorismus gab es auch bislang schon Kronzeugenregelungen. Durch das neue Gesetz soll es Kronzeugenregelungen auch außerhalb dieser Bereiche geben, so dass sich beispielsweise ein Sexualverbrecher über die Aufklärung oder Verhinderung eines Raubes eine Strafmilderung "verdienen" können soll. Das neue Gesetz soll Aufklärung und Verhinderung von schweren Straftaten ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue Regelung in der Praxis bewährt, da ein Straftäter im Verfahren natürlich auch Aussagen zu Taten machen kann, an denen er selber gar nicht beteiligt war.
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