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Stadionverbot
Der BGH hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein bundesweites Stadionverbot verhängt werden darf.
Der Kläger, der Inhaber von Heim- und Auswärtsdauerkarten des FC Bayern München war, nahm im März 2006 an einem Auswärtsspiel des FC gegen den MSV als Zuschauer teil. Nach Spielschluss kam es zwischen ca. 100 Anhängern des FC, zu denen ausweislich des Polizeiberichts auch der Kläger gehörte, und Anhängern des MSV zu Auseinandersetzungen, bei denen mindestens eine Person verletzt und ein Auto beschädigt wurde. Im Rahmen des Polizeieinsatzes wurde u. a. der Kläger in Gewahrsam genommen.
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