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Werkvertrag

Werkvertragsrecht:

Der Wagen war zur Reparatur; leider war diese jedoch nicht (voll) erfolgreich. Es wird ein Haus gebaut, doch auch da klappt nicht Alles.

 

Muss nun dem Unternehmer eine Nachfrist zur Reparatur gesetzt werden? Kann ich auch einen anderen Unternehmer beauftragen? Was kann ich zur Beweissicherung unternehmen? Hat sich der Unternehmer gegebenenfalls schadensersatzpflichtig gemacht?

 

Solche und ähnliche Fragen regelt das Werkvertragsrecht.



Gabriela Rückert, Rechtsanwältin in Lübeck, Kontakt - Tel: 0451/ 707 987 80
 
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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, den 25.Mai.10
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